Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Framework
Mühlenstraße 94
09111 Chemnitz
Steuernummer 215/232/06130

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Framework und dem Kunden. Die Bedingungen werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für Framework nicht verbindlich. Dies gilt auch, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 Auftragserteilung

Die Auftragsbestätigung erfolgt mündlich oder schriftlich. Framework ist nicht verpflichtet, die Vollmacht eines Kunden zu überprüfen, wenn die Auftragsannahme im Namen eines Dritten erfolgt. Der Übermittler ist sodann auch Kunde.

 Haftung

Framework haftet aus Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden übernimmt Framework keine Haftung. Eine evtl. Schadenersatzhaftung wegen Fehlens der von Framework zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Leistung, oder Teile der Leistung wurden erbracht. Weitergehende Ansprüche hat der Kunde nicht. Bereits erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.

Bei Absage bzw. Verschiebung eines Drehtages am vereinbarten Tag und dem Tag davor, durch den Kunden, behält sich Framework das Recht vor, die vereinbarte Tagesgage, sowie eventuell bereits verursachte Reisekosten in Rechnung zu stellen.

 Produktionen

Die Produktionsinhalte müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Während der Produktion sind Drehbuchkorrekturen durch Framework und den Kunden erlaubt, wenn die Botschaft bzw. der Sinn dadurch verbessert wird oder z.B. die Länge/Größe des Produktes erhalten bleibt. Der Kunde verpflichtet sich, das Drehbuch auf Richtigkeit zu prüfen. Framework ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhalt der Produktionen gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Sollte dies der Fall sein, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

Framework haftet nicht für falsche Arbeitsschritte oder fehlenden Arbeitsschutz des Kunden während der Produktion. Der Kunde verpflichtet, sich zu prüfen, ob die gefilmten Arbeitsschritte oder Abläufe den kundeneigenen und gesetzlichen Standards entsprechen. Framework haftet nicht für daraus resultierende Nachdrehs.

Der Kunde stellt Framework von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für eine angemessene Rechtsverteidigung. Werden geschützte Werke, Konzepte, Ideen, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt allein dem Kunden die Pflicht zur Einholung aller erforderlichen urheberrechtlichen, leistungsschutzrechtlichen und sonstigen Genehmigungen. Framework übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung. Gleiches gilt bei Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Insbesondere ist Framework nicht verpflichtet, ein Werk, Konzept bzw. einen Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen. Haftung für überlassenes Material kann nur bis zum Materialwert übernommen werden.

Projektverzögerungen
Sollten zwischen Auftragserteilung und Projektabschluss mehr als sechs Monate liegen, so behält sich Framework das Recht vor, Preise für noch nicht geleistete Arbeiten um bis zu 20% zu erhöhen. Ausgenommen hiervon sind Verzögerungen, welche durch Framework selbst zu verantworten sind.

Mängel

Ein von Framework als “fertig” angezeigtes Produkt ist vor der Nutzung durch den Kunden zu überprüfen. Die Bestätigung der Überprüfung ist auch per Mail möglich. Die sofortige Überprüfung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen oder Dritte, derer sich der Kunde bedient (z.B. Radio-, TV-, Internet- oder Printmedien). Produkte welche als “fertig” angezeigt wurden, können wegen Qualität, Text- oder Sprechfehlern, welche von Framework verursacht wurden, kostenfrei reklamiert werden. Diese Reklamation muss unmittelbar am Tag der Überprüfung  erfolgen. Die Überprüfung hat innerhalb von 21 Tagen nach Übermittlung des Produkts durch Framework zu erfolgen. Diese Frist gilt auch für Entwürfe. Wird die Frist überschritten, betrachtet Framework das Projekt als abgeschlossen. Später gemeldete Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Überprüft der Kunde bzw. dessen Erfüllungsgehilfen die Produktion nicht, so kann Framework nicht in Haftung genommen werden.

Kompatibilität

Framework liefert Videoproduktionen standardmäßig im Dateiformat .mp4, .mov ab. Diese Formate sind mit den meisten Abspielgeräten und der häufigsten Videosoftware kompatibel. Andere Formate sind auf Wunsch lieferbar. Framework haftet nicht für eventuelle Wiedergabeprobleme und dadurch entstehende Nachteile für den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Kompatibilität nach Übergabe des fertigen Produkts selbst zu überprüfen und gegebenenfalls zu reklamieren.

Projektabschluss
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, sobald das fertige Produkt vom Kunden abgenommen wurde und Framework die Rechnung gestellt hat. Sollte der Kunde das Produkt nicht innerhalb von 21 Tagen abgenommen haben, so ist Framework berechtigt die Abschluss-Rechnung zu stellen und das Projekt abzuschließen.
Der Kunde stimmt dem Empfang einer digitalen Rechnung zu. Der Versand einer Rechnung in Papierform muss ausdrücklich verlangt werden.
Framework verpflichtet sich nicht, Projektdateien, Rohmaterial, sowie fertige Produkte nach Projektabschluss zu speichern. Die Speicherung ist auf schriftlichen Wunsch des Kunden möglich. Für reine animierte Erklärvideos sichert Framework die Speicherung von Projektdateien, Grafiken und Audiodateien für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Projektabschluss zu.
Eine Übergabe von Rohmaterial, Grafiken, Audiodateien und Projektdateien an den Kunden erfolgt nicht. Die Herausgabe von Rohmaterial, Grafiken und Audiodateien erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und ist im branchenüblichen Rahmen zu vergüten.

Datenlieferung durch den Kunden

Wurde eine Zulieferung von Informationen oder Daten (Logos, Graphiken, o.ä.) durch den Kunden an Framework vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, diese bis zum vereinbarten Termin zu liefern. Framework haftet nicht für Verzögerungen in der Produktion, welche durch nicht erfolgte Zuarbeit des Kunden entstehen. Erfolgt die Zuarbeit später als 21 Tage nach vereinbartem Termin, ist Framework berechtigt, die bis dahin geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen. Als vereinbarter Termin gelten auch vage Zusagen des Kunden, welche sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen („nächste Woche“, o.ä.). Stichtag ist hierbei stets der letzte Tag des zuerst genannten Zeitraums.

 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält die Nutzungsrechte des von Framework erstellten Werkes, soweit der Kunde seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllt. Sollte der vereinbarte Preis vom Kunden noch nicht beglichen sein, hat Framework das Recht, dem Kunden die Nutzung an dem Produktionsergebnis zu untersagen. Das vom Kunden erworbene Nutzungsrecht gilt ausschließlich für das Gebiet bzw. den Verbreitungsbereich des Mediums, für den die Produktion bei Vertragsabschluss vorgesehen war und an das auf Weisung des Kunden die Produktion ausgeliefert wurde. Eine zeitliche Begrenzung des Nutzungsrechts besteht nicht. Eine Erweiterung des Nutzungsrechtes muss Framework schriftlich angezeigt werden und ist im branchenüblichen Rahmen kostenpflichtig. Solang nicht anders vereinbart, behält sich Framework das Recht vor, Ausschnitte aus dem erstellten Werk für eigene Promotion- und Referenzzwecke zu nutzen. Diese Nutzung beschränkt sich auf die Webpräsenz von Framework, auf das Videoportal auf welchem das Werbevideo abgelegt wurde, auf Soziale Netzwerke und eigene Kinowerbung. Eine kommerzielle Auswertung findet nicht statt.

 Schlussbestimmungen

Im Falle der Auftragsbestätigung durch Framework oder den Kunden ist der Erfüllungsort 09111 Chemnitz. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist 09111 Chemnitz. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 Gültigkeit

Die AGB sind gültig ab 01.07.2018.